FischartSchonmaßSchonzeit
Regenbogenforelle30 cm15.12 – 15.04
Regenbogenforelle30 cm15.12 – 15.04
Bachforelle30 cm01.10 – 28.02
Hecht55 cm14.02 – 01.06
Äsche(Oberfr.)28 cm01.03 – 30.04
Karpfen35 cm
Schleie30 cm
Aal>50 cm
Zander55 cm14.02 – 01.06

Verordnung zur Ausübung der Fischerei im Angelverein Rodachhtal 1998 e.V.

Allgemeine Bestimmungen:

Die gesetzlichen Bestimmungen sind zu beachten (besonders wird auf die Verordnung zur Ausführung des Fischereigesetzes für Bayern (AVFiG) hingewiesen.
Schonmaße oder Schonzeiten entnehmen Sie bitte der Tages-oder Jahreskarte.
Der Fischereierlaubnisschein berechtigt zur Ausübung der Angelfischerei nur in Verbindung mit dem gültigen Fischereischein und ist nicht übertragbar.
Beide Berechtigungsnachweise sowie die aktuellen Bestimmungen und die Fanglisten sind am Gewässer mitzuführen.

Inhaber von Jahres-Fischereierlaubnisscheinen sind verpflichtet Fanglisten zu führen und diese bis zum Tag der Jahreshauptversammlung abzugeben. Fanglisten von Tagesfischereierlaubnisscheinen sind binnen einer Woche zurückzusenden (Kasten einwerfen).

Die Gültigkeit von Tageserlaubnisscheinen erstreckt sich auf die Zeit von einer Stunde vor Sonnenaufgang bis eine Stunde nach Sonnenuntergang.
Nachtangeln ist nur Vereinsmitglieder in Verbindung einer gültigen Jahreskarte gestattet.

Der lebendige Köderfisch ist ausnahmelos verboten. Während des Senkens ist das Angeln verboten.

Entfernt sich ein Angelfischer außer Ruf- und Sichtweite von seiner Angelstelle, so ist sein Fanggerät aus dem jeweiligen Gewässer zu entfernen. Die Aufsicht über das zurückgelassene Fanggerät ist auch nicht auf einen anderen Fischereikameraden übertragbar.

Bootsangeln ist verboten. (gilt auch für Futterboote!)
Futterplätze dürfen nicht behauptet werden.
Das Einbringen von tierischer Futtermittel (Hunde- sowie Katzenfutter) ist verboten.

Bei Vereinsveranstaltungen wie Jahreshauptversammlung, Anangeln, Arbeitseinsätzen etc. ist das Fischen an allen Vereinsgewässer untersagt.

Jeder Angler hat seinen Angelplatz in absolut sauberen Zustand zu verlassen. Soweit Verstöße festgestellt werden, muss der Verursacher neben der Verfolgung wegen Umweltverschmutzung auch mit Vereinssanktionen rechnen.

Wer sein Fanglimit erreicht hat, darf nicht weiterfischen (gilt auch für gehälterte Fische).
Das Zurücksetzen von lebensfähigen, maßigen Fischen ist auf Grund des Komoran-und Fischotter Frasdruckes und aus hegerischen Gründen gestattet.

Untermassige, lebensfähige, gefangene Fische sind sofort zurückzusetzen.

Die Fließgewässer dürfen nur von 16.04 – 30.09 eines jeden Jahres beangelt werden.
Der Spanier- und Ratsteich, und die Teiche in Tambach dürfen nur von 01.03 – 14.02 des darauf folgenden Jahres beangelt werden.

Zur Ausführung der Angelfischerei sind nur 2 Handangeln oder eine Spinnrute pro Angler erlaubt.
Alle Jugendliche, die das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht haben und im Besitz einer gültigen Angelerlaubnis sind, dürfen nur mit einer Rute fischen. Wer nur im Besitz eines Jugend-Fischereischeines ist, darf nur unter Aufsicht eines volljährigen Angelkameraden fischen.

Das Fischen auf Friedfische mit Drillingen ist verboten.

Karpfen über 65cm Länge gelten als Altbestand und Laichfische und können deshalb zurück gesetzt werden!!

Kontrollorganen des Vereins ist Folge zu leisten (auch Vorstandsmitgliedern mit Ausweis).
Jeder Angler muss außer dem Fischereierlaubnisschein, Fischereischein, und Fangliste ein Metermaß, Hakenlöser und Fischtöter mit sich führen. Felder und Wiesen dürfen nicht befahren werden.

Bestimmungen Fließgewässer

In der Rodach darf bis einschließlich 31.05. nur mit Kunstköder gefischt werden. Für Harras, Walbur, Marbach und Mühlbach gilt diese Regelung der Kunstköderfischerei ganzjährig.

Das Fischen an Walbur, Marbach, Mühlbach und Harras ist nur Jahreskarteninhabern vorbehalten. Auf Schutzgebiete an der Rodach ist zu achten (mit Schilder gekennzeichnet).

Für Hechte entfällt das Schonmaß und die Schonzeit. Sie dürfen auch nicht zurückgesetzt werden.

Spanierteich/Ratsteich

Auf Schutzzonenschilder ist zu achten.
Der Spanierteich ist außerdem nur von „Richtung Gauerstadt“ aus anzufahren und nicht aus „Rodacher Richtung“ durch den Wald.

Am Ratsteich darf nur in der Zeit von 07.00 – 21.30 Uhr gefischt werden (nur für Jahreskarteninhaber)

Teiche Tambach/Seewiese Schlettach

Auf Schutzzonenschilder ist zu achten.

Am Teich 2 ist das Fischen ausnahmelos verboten (Aufzuchtsteich)

Das Befahren des Dammes ist nur zum Ein- bzw. Ausladen von Angelgerät zu benutzen (nicht als Parkplatz!)
Graskarpfen dürfen nicht entnommen werden und sind in beiden Teichen sofort schonend zurückzusetzen.